Handdienst, der

[946] Der Handdienst, des -es, plur. die -e, ein jeder Dienst, welcher unmittelbar mit der Hand geleistet wird. In engerer Bedeutung, Frohndienste dieser Art, welche auch Handfrohnen und Leibdienste genannt werden, zum Unterschiede von den Fußdiensten und Spanndiensten. S. Handtag. Daher der Handdienster, des -s, plur. ut nom. sing. der zu Handdiensten verpflichtet ist, und auch ein Leibdienster, Handfröhner oder Leibfröhner gennant wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 946.
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