Handeln

[947] Handeln, verb. reg. welches in doppelter Gestalt vorkommt.

I. * Als ein Activum, wo es eigentlich oft mit der Hand berühren, mit der Hand bearbeiten bedeutete, tractare; in welchem längst veralteten Verstande hantalon noch in den Monseeischen Glossen vorkommt. In weiterer und figürlicher Bedeutung gebrauchte man es hernach theils für bearbeiten, theils auch[947] für begegnen, so fern solches sich gegen jemanden betragen bedeutet. Mih sus ni hantoloti, daß er mir nicht so begegnete, Ottfr. Sol man ez handeln, Schwabensp. Die Egypter handelten uns und unsere Väter übel, 4 Mos. 20, 15; 5 Mos. 26, 6. Ingleichen für handhaben. Als die heiligen Kinder der Frommen dir opferten im Verborgenen und handelten das göttliche Gesetz einträchtig, Weish. 18, 9. Nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gehandelt werden, 5 Mos. 21, 5. In welchen gleichfalls veralteten Bedeutungen im Hochdeutschen behandeln üblich ist. Mißhandeln und verhandeln sind gleichfalls noch in thätiger Gestalt gangbar.

II. Als ein Neutrum, welches das Hülfswort haben erfordert. 1. Handel treiben. So wohl in einzelnen Fällen, etwas an sich handeln, es käuflich oder durch einen Tausch an sich bringen, S. auch Erhandeln, Abhandeln, Einhandeln. Als auch, und zwar am häufigsten, aus dem Kauf und Verkaufe um des Gewinnes willen, aus der Verwechselung einer oder mehrerer Waaren um Gewinnes willen, ein Geschäft machen. Handelnde Handwerker. Mit Wein, mit Leder, mit Eisenwaaren, mit seidenen Waaren, mit Galanterie-Waaren, mit Kohlen, mit Käse, mit Butter u.s.f. handeln. Ins Große, im Großen, im Ganzen handeln. Stückweise, im Kleinen handeln. Mit Rauchwerk nach Italien handeln. Nach Holland, nach Ostindien handeln. Mit jemanden handeln. 2. Unterhandlung pflegen. 1) Wegen des Preises einer Sache, welches durch Biethen und Gegenbiethen geschiehet. Um eine Waare handeln. Sehr genau handeln, im gemeinen Leben dingen. Ein Kaufmann läßt sich handeln, wenn er dem Gebothe des Käufers nachgibt. Daher sagt man auch figürlich von einem Menschen, er lasse sich handeln, wenn er biegsam, nachgebend ist. In einigen Fällen auch, einen Handel schließen. Wir haben auf bar Geld gehandelt. Was gehandelt ist, ist gehandelt, ein geschlossener Handel muß gehalten werden. 2) In weiterer Bedeutung, auch von einer jeden andern Sache, wofür doch unterhandeln üblicher ist. Mit jemanden handeln, mit ihm wegen einer Sache einig zu werden suchen. Wegen der Übergabe eines Platzes handeln. Vom Frieden zu handeln, 1 Macc. 7, 10. 3. Von etwas handeln, es zum Gegenstande einer Rede oder Schrift haben. Eine biblische Stelle, welche von der Dreyeinigkeit handelt, oder worin von der Dreyeinigkeit gehandelt wird. In einer Rede von der Großmuth handeln. Aber, Reden zwischen sich handeln, Luc. 24, 17, halten, führen, wechseln, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. 4. Mit jemanden handeln, sich gegen ihn betragen, mit ausdrücklicher Meldung der Art und Weise, wird nur noch in der höhern Schreibart gebraucht. Du hast mit mir gehandelt, nicht wie man handeln soll, 1 Mos. 20, 9. Sollten sie denn mit unserer Schwester als mit einer Huren handeln? Kap. 24, 31. Handle mit deinem Knecht nach deiner Gnade, Ps. 119, 124. Er handelt nicht mit uns nach unsern Sünden, Ps. 103, 10. Wo es ehedem oft auch in weiterer Bedeutung gebraucht wurde, mit jemanden umgehen, Gemeinschaft mit ihm haben. Will sie nicht friedlich mit dir handeln, 5 Mos. 20, 12. Handle ich denn mit einem Menschen? Hiob 21, 4, habe ich denn mit einem Menschen zu thun? Wenn ein Weiser mit einem Narren zu handeln kommt, Sprichw. 29, 10. 5. In der weitesten Bedeutung, etwas thun oder zu thun sich bestreben, thätige Veränderungen hervor bringen oder hervor zu bringen suchen, und zwar nicht bloß äußere, wozu man die Hände nöthig hat, sondern thätige Veränderungen aller Art, sein Vermögen zu wirken anwenden.[948] Seinem Amte gemäß handeln. Nach der Billigkeit handeln. Wider ein Gesetz, wider eines Befehl, wider die Freundschaft handeln. Gott handelt allezeit untadelhaft. Unbekümmert um ihren Vorzug handelt sie (die Demuth) freymüthig, Gell. Auch nicht die Armuth selbst sollte mich abhalten, redlich zu handeln, Dusch. Nur in der thätigen Gattung ist es im Hochdeutschen veraltet, obgleich diese mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt. Dieser aber hat nichts Ungeschicktes gehandelt, gethan, begangen, Luc. 23, 41. Ihr sollt nichts Unbedächtiges handeln, Apostelg. 19, 36.

Daher die Handlung, S. solches hernach besonders.

Anm. Handeln, im Angels. handlian, im Engl. to handle, im Schwed. handla, ist das Iterativum von einem veralteten Zeitworte handen, mit der Hand berühren, welches noch in dem Schwed. hanna übrig ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 947-949.
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