Handfest

[951] Handfêst, -er, -este, adj. et adv. 1) Stark von Leibeskräften, im gemeinen Leben. Ein großer handfester Kerl. Gleichsam der eine feste, gewisse Hand hat. 2) Einen Übelthäter handfest machen, in der Gerichtssprache, ihn in Verhaft nehmen, wo es nur als ein Nebenwort üblich ist. Im Oberdeutschen hat man auch die Handfestung für Verhaftnehmung. Eben daselbst ist dieses Wort auch noch für gewiß, zuverlässig üblich. Einen Kauf handfest machen, indem man etwas darauf gibt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 951.
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