Handreichung, die

[957] Die Handreichung, plur. die -en, welches aus der R.A. in die Hand reichen gebildet ist, und eigentlich diejenige Handlung bedeutet, da man einem andern zu dessen Bequemlichkeit die nöthigen Dinge in die Hand reichet. Ingleichen figürlich, die Beförderung der Bequemlichkeit des natürlichen Lebens. Einem Handreichung thun, ihm an die Hand gehen. Jemanden in allen Stücken hülfliche Handreichung leisten. Damit sie mir keine Handreichung thun dürfen, Gell. In der Deutschen Bibel wird es mehrmahls für Almosen, Wohlthaten, gebraucht Daß ihre Wittwen übersehen wurden in der täglichen Handreichung, Apostelg. 6, 1. Die ihm Handreichung thaten von ihrer Habe, Luc. 8, 3. Zu senden, nachdem er vermochte, eine Handreichung den Brüdern, Apostelg. 11, 29. Ingleichen für Hülfe, Beystand überhaupt. Daß mir dasselbe gelinget, durch Handreichung des Geistes Jesu Christi, Phil. 1, 19. In beyden Fällen ist es im Hochdeutschen veraltet. Im Oberdeutschen ist Handreicher ein Handlanger.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 957-958.
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