Haupthafer, der

[1014] Der Haupthafer, des -s, plur. inus. an einigen Orten, eine gewisse Menge Hafers, welche die Unterthanen dem Grundherren zur Erkenntniß des Hauptrechtes oder der Baulebung, jährlich entrichten müssen. Wenn statt desselben ein Huhn gegeben wird, so heißt dasselbe das Haupthuhn, Leibhuhn oder das Halshuhn. S. Hauptrecht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1014.
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