Hauswirth, der

[1038] Der Hauswirth, des -es, plur. die -e, welches nach den verschiedenen Bedeutungen des Wortes Wirth auch auf verschiedene Art gebraucht wird. 1) * Ein Ehemann; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Und da Urias Weib hörete, daß ihr Mann Uria todt war, trug sie Leid um ihren Hauswirth, 2 Sam. 11, 26. 2) Das Haupt der häuslichen Gesellschaft, der Hausvater, oder Hausherr; wo dieses Wort nur von Hausherren geringern Standes gebraucht wird. Da er herzu brachte einen Hauswirth nach dem andern, Jos. 7, 17. Wo ihr eingehet, da sprecht zum Hauswirthe u.s.f. Marc. 14, 14. In weiterer Bedeutung auch in Beziehung auf die Art und Weise, wie er seiner Haushaltung vorstehet. Ein guter, ein schlechter Hauswirth; wo auch nur das einfache Wirth üblich ist. 3) Der Herr oder Eigenthümer des Hauses, der Hausherr, im Gegensatze der Hausgenossen, Hausleute oder Miethleute; wo es nur von Hausbesitzern geringern Standes gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1038.
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