Herrenbrot, das

[1134] Das Hêrrenbrot, des -es, plur. inus. 1) Brot, welches für den Tisch des Herren bestimmt ist; im Gegensatze des Gesindebrotes. Ingleichen weißes, feines Brot, dergleichen für vornehme Herren gebacken zu werden pfleget. In engerer Bedeutung, werden die runden geraspelten Semmeln an einigen Orten Herrenbrot genannt. Verstehet man unter diesem Ausdrucke einzelne Brote, so kann auch der Plural Herrenbrote gebraucht werden. 2) Figürlich, der Unterhalt, welchen man von seinem Herren bekommt. Herrenbrot essen, einem andern gegen den nöthigen Unterhalt zu dienen verbunden seyn. Der Gegensatz ist, sein eigenes Brot essen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1134.
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