Herzhaft

[1151] Hêrzhaft, -er, -este, adj. et adv. Herz habend, siehe 2. Herz. 1) In weiterer Bedeutung, Fertigkeit besitzend, alle Furcht gehörig zu mäßigen, und in dieser Fertigkeit gegründet, wo es dem furchtsam entgegen stehet. Ein herzhafter Mann. Eine herzhafte That. Sich herzhaft zu etwas entschließen. Herzhaft reden. 2) In engerer Bedeutung, Fertigkeit besitzend, alle Gefahr zu mehrerer Anstrengung seiner Kräfte im Widerstande dagegen zu gebrauchen; tapfer, im Gegensatze des feige. Den Feind herzhaft angreifen. Herzhaft wider den Strom schwimmen. Herzhaftig ist im Hochdeutschen eben so ungewöhnlich geworden, als das Oberdeutsche Nebenwort herzhaftiglich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1151.
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