Hintergehen

[1196] Hintergēhen, verb. irreg. act. S. Gehen, mit der vierten Endung der Person. Jemanden hintergehen, ihn geflissentlich zu einem Irrthume verleiten, der ihm schädlich werden kann. Einen Betrieger betriegt man nicht, sondern den hintergeht man nur, Less. Sich selbst hintergehen, einen Irrthum hegen, welcher schädlich werden kann. Bey dem Stryker hinder gan, im mittlern. Lat. circumvenire, ehedem auch hinterführen, hinterkommen, wo auch Hintergang für die Handlung des Hintergehens üblich war.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1196.
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