Hochgeboren

[1224] Hochgeboren, adj. welches nur als ein Titel gräflicher Personen, oder solcher, welche ihnen am Range gleich sind, gebraucht wird. Hochgeborner Graf. Im Abstracto ist es für sich allein nicht üblich, wohl aber zuweilen mit Hauptwörtern. Ew. Hochgeborne Excellenz, Ew. Hochgeborne Gnaden. Königshoven nennt den König Sigismund nur noch den gebornen ehrwürdigen Fürsten und Herren. Nachmahls ward Hochgeboren ein Titel der Fürsten, welchen sie aber endlich auch mit dem höhern Durchlauchtig vertauschten. Der Herzog von Meklenburg Schwerin verboth seinen Unterthanen 1659, ihn nicht mehr Hochgeboren,[1224] sondern Durchlauchtigst zu nennen. S. Hochwohlgeboren und Wohlgeboren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1224-1225.
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