Hochgelehrt

[1225] Hochgelehrt, adj. sehr gelehrt, welches gleichfalls nur in Titeln Gelehrter von Profession gebraucht wird, wo es oft auch noch nach der alten Oberdeutschen Form hochgelahrt lautet. S. Gelehrt. Geßler im Formular von 1506 will schon, daß man die Doctoren und Licentiaten Hochgelehrt, die Juristen oder Meister Wohlgelehrt, die Hochschüler (Studenten und Candidaten) aber Gelehrt tituliren soll; obgleich das letzte als ein Titel nicht mehr üblich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1225.
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