Hochgeneigt

[1225] Hochgeneigt, adj. et adv. im hohen Grade geneigt; wo es nur in der feyerlichen Schreibart für das einfache geneigt in Schriften an höhere Personen gebraucht wird. Hochgeneigter Herr. Ew. Exzellenz geruhen hochgeneigt u.s.f. wo man auch wohl den Superlativ hochgeneigtest und hochgeneigtester findet; ungeachtet die mit hoch zusammen gesetzten Beywörter eigentlich keiner Comparation fähig sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1225.
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