Hochzeitvater, der

[1231] Der Hochzeitvater, des -s, plur. die -väter, der Vater, welcher seinem Kinde oder einer andern Person die Hochzeit ausrichtet, am Tage der Hochzeit; so wie eine solche Person weiblichen Geschlechtes die Hochzeitmutter genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1231.
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