Huldigungslehen, die

[1311] Die Huldigungslehen, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, die Lehenwaare, welche die Unterthanen einem neuen Erbherren entrichten, wenn sie ihre Güter von ihm in Lehen nehmen, weil sie gleich nach der Erbhuldigung entrichtet wird; an andern Orten die Antrittslehen, das Lehengeld u.s.f. Siehe Lehenwaare.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1311.
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