Hülfsgeld, das

[1313] Das Hülfsgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er. 1) Diejenige Gebühr, welche der Schuldner für die gerichtliche Hülfe dem Richter entrichten muß; die Executions-Gebühren. 2) Im Plural, Gelder, welche man jemanden zur Erreichung einer Absicht darreichet. So werden Gelder, welche Unterthanen ihrem Landesherren zu gewissen Bedürfnissen bewilligen, zuweilen Hülfsgelder, und mit einem Französischen Ausdrucke Subsidien genannt; die Hülfssteuer. Noch häufiger sind es Geldsummen, welche ein Staat seinen Bundesverwandten zur Führung eines Krieges, oder zur Unterhaltung einer gewissen Anzahl Truppen bewilliget und auszahlet; Subsidien.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1313.
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