Inbegriff, der

[1372] Der Inbegriff, des -es, plur. die -e. 1) Ein in seine Gränzen eingeschlossener Ort, ein gewisser Bezirk; in welcher Bedeutung es doch wenig mehr gebraucht wird. 2) Figürlich[1372] was in einem solchen Raume begriffen und beschlossen ist, und in noch weiterer Bedeutung, alle in einem Raume beysammen befindliche Dinge als ein Ganzes betrachtet. Der Inbegriff der in der Welt befindlichen Dinge. Der große und weite Inbegriff der göttlichen Absichten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1372-1373.
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