Irrlehen, das

[1398] Das Irrlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Lehenrechte, die Anwartschaft auf eines unbestimmten Besitzers Lehen, auf ein Lehen, welches am ersten eröffnet werden wird; ein unbenanntes Expectanz-Lehen. Im Sachsenspiegel Errelehen, d.i. Eherlehen, das erste Lehen, welches dem Landesherren heim fällt, woraus aus Unkunde der Niedersächsischen Mundart die Hoch- und Oberdeutschen ein Irrlehen gemacht haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1398.
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