Jedesmahlig

[1430] Jedesmahlig, adj. was jedesmahl ist oder geschiehet, in jedem der einzelnen Fälle gegründet ist. Die Prüfung der jedesmahligen Beschaffenheit seiner Zuhörer, welche man in jedem einzelnen Falle vor sich hat. So wie es die jedesmahligen besondern Umstände zulassen. Die jedesmahligen Könige von Frankreich, welche in jedem einzelnen Falle daselbst regieret haben. Im Oberdeutschen jeweilig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1430.
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