Jubiliren

[1442] Jubiliren, verb. reg. aus dem Lat. jubilare, welches in doppelter Gestalt üblich ist.

1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, seine Freude durch ein lautes Freudengeschrey, und in weiterer Bedeutung, durch frohe Worte an den Tag legen, jauchzen; bey dem Notker uuunnisingon, hugesingon, Wonne, Lust singen, ingleichen niumeien. Über etwas jubiliren.

2. Als ein Activum, wo es doch nur in einigen Gegenden, und besonders im Österreichischen üblich ist, einen Bedienten Alters wegen seiner Dienste mit Beybehaltung der halben Besoldung entlassen; vermuthlich, so fern solches gemeiniglich nach geleisteten funfzigjährigen Diensten geschiehet. Ein jubilirter Steuereinnehmer, Hofbedienter u.s.f. Im mittlern Lateine ist Jubilaeus ein alter hundertjähriger Mann, und Jubilarius eine Person, welche funfzig Jahre in einem gewissen Zustande zugebracht hat.

Anm. Als ein Activum stammet es von Jubiläum, als ein Neutrum aber von Jubel her, welches, dem Festus zu Folge, bey den Römern der laute Ausbruch der ausschweifenden Freude war, so wie es im Deutschen juch! ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1442.
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