Kammerjunker, der

[1486] Der Kammerjunker, des -n, plur. die -n, ein junger Edelmann, welcher zur Bedienung einer fürstlichen Person in ihren Zimmern bestimmt ist, und zwischen den Kammerherren und Kammerpagen in der Mitte stehet; ein adeliger Kammerbedienter vom zweyten Range.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1486.
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