Kesselgericht, das

[1559] Das Kêsselgericht, des -es, plur. die -e, eine ehedem in Meißen und der Lausitz übliche Art der Gerichte, deren Nahmen man von dem Wendischen Kasam, Kasu, ich befehle, Kasani, Russisch Ukasa, der Befehl, ableitet, ungeachtet diese Wörter mit dem Deutschen heißen, heischen, genau verwandt sind. In einigen Meißnischen Städten werden noch gewisse Plätze an den Wällen Kessel genannt, weil man vermuthet, daß diese Gerichte an solchen Orten gehalten worden; wo es aber auch einen eingeschlossenen, oder in einem Kessel, in einer Tiefe gelegenen Ort bezeichnen kann. S. 2. Kessel 1. Die eigenthümlichen Nahmen Kesseldorf, Kesselwald u.s.f. werden vermuthlich auch auf diese Art erkläret werden müssen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1559.
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