Kindestheil, das

[1578] Das Kindestheil, des -es, plur. die -e, der Theil, der Antheil eines Kindes aus einer Erbschaft. Kindestheil bekommen, so viel als jedem Kinde von der Verlassenschaft seines Vaters oder seiner Mutter gebühret.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1578.
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