Kläglich

[1599] Kläglich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Einer Klage ähnlich, gemäß, in derselben gegründet. Ein kläglicher Ton. Eine klägliche Stimme. Ein klägliches Geschrey. Sehr kläglich um etwas thun. Kläglich weinen. 2) Werth beklaget zu[1599] werden, andere zum Klagen bewegend. Ein kläglicher Zustand. Das ist kläglich. Er siehet sehr kläglich aus. Klägliche Zeiten. Bey dem Notker chlagelich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1599-1600.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: