Klammern

[1601] Klammern, verb. reg. act. et neutr. 1) Mit den Händen oder Klauen fest halten, als das Intensivum oder Iterativum des veralteten klammen, oder auch von dem vorigen Klammer; am häufigsten in den Zusammensetzungen anklammern, beklammern u.s.f.


Kaum sah er den Kater

Über den Käficht geklammert –

Zachar.


d.i. auf dem Käfich liegend, und sich mit seinen Klauen auf demselben fest haltend. Bey dem Grafen Otto von Bottenleube kommt es in figürlichem Verstande vor:


Din minne ist gar ein zange mir

Si klembert mich, ich muos zuo dir;


d.i. sie hält mich, oder ziehet mich. 2) Als das Iterativum oder Intensivum von klemmen, wo es im gemeinen Leben zuweilen statt dieses Wortes gebraucht wird. Einem Pferde die Hoden zusammen klammern, eine Art des Wallachens.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1601.
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