Klauensteuer, die

[1610] Die Klauensteuer, plur. die -n, in einigen Gegenden, eine Steuer oder Abgabe, welche von dem zahmen vierfüßigen Viehe, besonders aber von dem Hornviehe gegeben wird, das Klauengeld, der Klauenthaler, so fern sie in einem Thaler von jedem Stücke Hornviehe bestehet; wo Klaue figürlich ein mit Klauen versehenes Thier bedeutet. S. Klaue 1.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1610.
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