Klügeln

[1645] Klügeln, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und von klug abstammet, so fern es die Einsicht in den Zusammenhang der Dinge bezeichnet, den Zusammenhang der Dinge durch Nachdenken zu erforschen suchen; doch nur entweder mit Verachtung und im Scherze, oder im nachtheiligen Verstande, von einer vorwitzigen Bemühung dieser Art. Über eine Sache klügeln.


Nicander wird durch vieles Klügeln

So klug als ein geheimer Rath,

Haged.


Er glaubt und klügelt nicht,

Haged.


So klügelt ein Verstand, der eigennützig denkt,

Haged.


Soll die Seele sich entwickeln und in rechter Größe blühn,

O so muß kein klügelnd Meistern ihr die Majestät entziehn,

Haged.


Und Zachariä sagt, von einem Schneider:


Mit klügelndem Gesicht

Wollt er die letzte Hand an einen Marquis legen.


Die Diminutiva bezeichnen nicht alle Mahl eine körperliche Kleinheit, sondern auch oft eine moralische. Daher rühret der Nebenbegriff des Vorwitzes, welcher diesem Worte anklebt, und welcher macht, daß es außer diesem Falle nur im Scherze gebraucht wird, ob es gleich im gemeinen Leben zuweilen für nachsinnen überhaupt gebraucht wird. Auf eben diese Art ist von Vernunft das Zeitwort vernünfteln gebildet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1645.
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