Knallen

[1650] Knallen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben. 1) Einen Knall von sich geben. Ein Gewehr knallet, wenn es gelöset wird. 2) Einen Knall verursachen, hervor bringen. Mit einem Gewehre knallen, es bloß um einen Knall hervor zu bringen, abschießen. Mit der Peitsche knallen, wofür auch klatschen, im Oberd. schnalzen, und im Nieders. klappen üblich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1650.
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