Koppelhuth, die

[1717] Die Koppelhuth, plur. die -en. 1) Das Recht der gemeinschaftlichen Huth oder Weide; ohne Plural. 2) Derjenige Ort, wo mehrere das Recht haben, ihr Vieh gemeinschaftlich weiden oder hüthen zu lassen. In beyden Fällen auch die Koppeltrift, die Koppelweide, die Gemeintrift, Gemeinweide, der Mittrieb, im Osnabrück. Die Jahrweide.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1717.
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