Kümmern (2)

[1824] 2. Kümmern, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, und der vierten Endung der Person. 1. Kummer erwecken, in der vertraulichen Sprechart. 1) Eigentlich. Das kümmert mich sehr. O, mein Sohn, wie kümmerst du mich! S. Bekümmern. 2) In weiterer Bedeutung, Sorge verursachen; bekümmern. Was kümmert dich das? was geht dich das an? was bekümmert dich das? Was kümmert das ihn und seines Gleichen? Less. Was kümmert es die Löwinn, in wessen Walde sie brüllt? ebend. 2. Kummer, d.i. höhern Grad des Grames, empfinden; als ein Reciprocum. 1) Eigentlich. Sich kümmern. Sich über etwas kümmern. Sich zu Tode kümmern. Laß dich das nicht kümmern. S. Bekümmern.[1824] 2) In weiterer Bedeutung, Sorge über etwas empfinden, Antheil daran nehmen, wofür man auch bekümmern sagt, S. dasselbe. Er kümmert sich um alles. Was kümmerst du dich darum? Kümmre dich um dich zum ersten, Logau. Kümmert euch um eure Sachen.


Da klatscht, da kümmert sich das alte Trödelweib

In jener Rockenzunft um alle Spindelgrillen,

Günth.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1824-1825.
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