Kundbar

[1827] Kundbar, -er, -ste, adj. et adv. bekannt, warum alle, oder doch viele Wissenschaft haben, was viele wissen. Es ist im Oberdeutschen gleichfalls häufiger als im Hochdeutschen. Eine Sache kundbar machen, sie bekannt machen, zu jedermanns Wissenschaft bringen. Eine kundbare, jedermann bekannte, Sache. Die Sache ist kundbar geworden. Das Hauptwort, die Kundbarkeit, der Zustand einer Sache, da sie bekannt ist, und das Nebenwort kundbarlich, jedermann bekannt, kommen im Hochdeutschen noch seltener vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1827.
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