Landgarbe, die

[1885] Die Landgarbe, plur. die -n, in einigen Gegenden, z.B. im Würtenbergischen, eine gewisse Anzahl Garben, Früchte, Wein u.s.f. welche der Unterthan von seinem Lande dem Grundherren[1885] als einen Grundzins zu entrichten verbunden ist. Ein solcher Unterthan wird daselbst auch ein Landgarber genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1885-1886.
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