Landskind, das

[1894] Das Landskind, des -es, plur. die -er, im gemeinen Leben, eine Person, welche aus einem Lande gebürtig ist, in Ansehung desselben, und ohne Unterschied des Geschlechtes. Ein Preußisches, Sächsisches Landskind, eine Person, welche in Preußen, in Sachsen, oder in einer zu den Preußischen, den Sächsischen Staaten gehörigen Provinz geboren ist. Im Oberdeutschen ein Landzögling, Landmann, Landsmann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1894.
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