Landsknecht, der

[1894] Der Landsknêcht, des -es, plur. die -e. 1) Ein zur Vertheidigung des Landes bestimmter Knecht; eine nunmehr veraltete Benennung eines gemeinen Soldaten, besonders eines Fußgängers. Man gebraucht dieses Wort nur noch zuweilen im gemeinen Leben, besonders in der R.A. fluchen, wie ein Landsknecht. Im mittlern Lat. Lanskenetus. 2) Eine besondere Art eines vornehmlich in Frankreich üblichen Kartenspieles; vermuthlich[1894] weil es durch die ehemahligen Deutschen Landsknechte oder Soldaten daselbst bekannt geworden, daher es im Französischen auch den Deutschen Nahmen behalten hat, wo es Lansquenet heißt. Landsknecht spielen.

Anm. Einige haben geglaubt, daß die erste Hälfte dieses Wort nicht Land, sondern vielmehr Lanze sey, daß es daher Lanzknecht geschrieben werden müsse, und einen mit einer Lanze bewaffneten Soldaten bedeute. Allein, die wahre Lanze war kein Gewehr für Fußgänger, ja es durfte niemand als ein wirklicher Ritter dieselbe führen. Die Ritter hatten zwar ihre Bedienten zur Tragung der Lanzen, welche Lanzenträger und Lanzenknechte hießen; allein diese waren von unsern Landsknechten gar sehr verschieden. Von dem Nahmen und Ursprunge der Landsknechte, S. Senkenbergs Selecta Th. 3, S. 481. Nova Miscell. Lips. Th. 9, S. 425.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1894-1895.
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