Landsteuer, die

[1896] Die Landsteuer, plur. die -n, eine Steuer, welche von den Ländereyen eines Landes gegeben wird; zum Unterschiede von der Kopfsteuer, Vermögensteuer u.s.f. Zuweilen auch eine Steuer, welche auf dem Lande, von den Landleuten gegeben wird; zum Unterschiede von der Städtesteuer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1896.
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