Laterne, die

[1923] Die Latêrne, plur. die -n, Diminut. das Laternchen, Oberdeutsch Laternlein. 1. Eigentlich, ein Behältniß, dessen Wände aus einer durchscheinenden Materie verfertiget sind, das darein gesetzte brennende Licht vor dem Winde und Regen zu verwahren. Die Gassenlaterne, Handlaterne, Blendlaterne, Stangenlaterne u.s.f. Jemanden mit der Laterne nach Hause leuchten 2. Figürlich, wegen einiger Ähnlichkeit in der äußern Gestalt. 1) Ein blecherner Aufsatz auf einer Feuermauer, welcher an den Seiten offen, oben aber mit einem spitzigen Dache versehen ist, und verhindert, daß der Wind den Rauch nicht zurück treibe. 2) An den Kuppeln oder runden Italiänischen Thürmen ist die Laterne ein kleines durchsichtiges Thürmchen, welches oben auf denselben hervor raget. 3) In der Mechanik, besonders aber in dem Mühlenbaue, ist die Laterne ein aus zwey Scheiben zusammen gesetztes Getriebe, welches anstatt der Kämme cylindrische Stöcke hat, und auch der Drehling, Dreyling, Trilling genannt wird.

Anm. Ital. Lanterna, Franz. Lanterne, Engl. Lantern, alle von dem Lat. Laterna. Das letztere leitet man gemeiniglich von latere ab, weil das Licht in einer Laterne gleichsam verborgen ist. Allein, da so wohl ein Leuchter, als eine Laterne im Angels. Lecht ern, Lihtern, genannt wird, von Arn, Ern, ein Ort, Platz überhaupt, so ist, wie schon Ihre angemerket hat, sehr wahrscheinlich, daß auch das Lateinische aus einer ähnlichen alten Quelle herstammet. Denn daß in dem Worte Licht der Hauchlaut nicht wesentlich ist, lässet sich sehr leicht beweisen. Auf ähnliche Art gebrauchen Notker und Willeram das Wort Liehtfaz, eine Laterne, Lampe oder einen Leuchter zu bezeichnen. Übrigens wird eine Laterne im gemeinen Leben auch eine Leuchte genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1923.
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