Laut

[1946] Laut, -er, -este, adj. et adv. 1. Eigentlich. 1) So daß man es durch das Gehör empfinden kann; am häufigsten als ein Nebenwort. In diesem Verstande ist laut bethen, im Gegensatze des stillen Bethens, oder des Bethens im Herzen, ein Bethen, welches dem Gehöre anderer merkbar wird. Laut reden, sprechen. Du mußt lauter reden, wenn ich dich verstehen soll. Bey den Jägern geben die Hunde laut, sie geben laut aus, sind laut oder werden laut, wenn sie sich hören lassen, d.i. wenn sie anschlagen; der Jäger gibt laut, wenn er ruft, schreyet, oder in das Horn stößet; die Treiber werden laut, wenn sie schreyen; in welchen sämmtlichen Fällen der Nebenbegriff der folgenden Bedeutung eigentlich nicht vorhanden ist. In der höhern Schreibart der Neuern wird es in dieser Bedeutung auch häufig als ein Beywort gebraucht. Das ist die Sprache der lauten Verzweifelung. Bald hör ich lautes Händeringen und jammerndes Gewimmer.


Von höhrer Lust entglommen,

Ruft dir das ganze Volk den lauten Beyfall zu,

Weiße.


2) In engerer Bedeutung, sehr laut, so daß es sehr stark durch das Gehör empfunden wird. Laut schreyen. Laut rufen. Die Gesellschaft ward endlich laut. Mit lauter vernehmlicher Stimme reden. Die Trompete erschallet laut. Ein lautes Getümmel. 2. Figürlich. 1) Man redet nicht gerne laut davon, öffentlich, so daß es viele hören. Die Sache wird laut, bekannt. Wo es nur als ein Nebenwort gebraucht wird. 2) Ehedem bedeutete es auch berühmt, in welcher nunmehr veralteten Bedeutung es oft den Oberdeutschen Hauchlaut vor sich hatte, hlaut, so wie die Griechen von κλυειν, hören, in eben diesem Verstande κλυτος und die Lateiner inclytus sagten.

Anm. Im Isidor hlud, bey dem Ottfried lut, im Angels. hlud, im Nieders. luut, im Engl. loud, aloud, im Schwed. lut. S. das folgende.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1946.
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