Legestadt, die

[1972] Die Lêgestadt, plur. die -städte, überhaupt, eine Stadt, in welche etwas niedergelegt wird. Besonders, 1) in der Deutschen Reichsverfassung ist eine Legestadt diejenige, in welcher die Reichsanlagen von den Ständen niedergeleget, d.i. bezahlet werden. In einigen Provinzen führen daher auch diejenigen Städte diesen Nahmen, in welchen gewisse landesfürstliche Abgaben entrichtet werden müssen. 2) Im Österreichischen sind Legestädte diejenigen Städte einer Provinz, in welchen Waaren, welche in beträchtlicher Menge aus fremden Ländern kommen, niedergelegt und vollständig verzollet werden müssen. 3) Zuweilen wird auch eine Stapelstadt, in welcher die in einem gewissen Bezirke vorbey gehenden Waaren auf eine gewisse Zeit zum Verkaufe ausgelegt und feil geboten werden müssen, eine Legestadt genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1972.
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