Lehenhaft

[1975] Lehenhaft, oder Lehnhaft, adj. et adv. die Eigenschaft eines Lehens habend; lehenbar. Ein lehenhaftes Gut. Ingleichen zum Lehen gehörig, in dem Lehen gegründet, wofür im Niedersächsischen und einigen andern Gegenden das ungebräuchlichere lehnisch üblich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1975.
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