Lehensfall, der

[1977] Der Lehensfall, oder Lehnsfall, des -es, plur. die -fälle, derjenige Fall, da ein Lehen offen oder erlediget wird, oder zu Falle kommt, d.i. dem Lehensherren anheim fällt, es sey nun durch den Tod des Lehenherren oder des Lehenmannes. Jener wird der Oberlehensfall, dieser aber der Unterlehensfall genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1977.
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