Lehenshand, die

[1977] Die Lehenshand, plur. car. ein größten Theils veraltetes Wort, die Lehensfolge zu bezeichnen, d.i. das Recht, in einem Lehen zu folgen. Die Lehenshand haben, lehensfähig seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1977.
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