Lehenspflicht, die

[1977] Die Lehenspflicht, oder Lehenspflicht, plur. die -en. 1) Eine jede Pflicht, welche der Lehenherr und Lehenmann einander zu leisten schuldig sind, besonders welche der letztere dem erstern zu entrichten verbunden ist. Ingleichen der ganze Inbegriff dieser Pflichten; ohne Plural. 2) Die feyerliche Versicherung der Treue des Lehenmannes gegen seinen Lehenherren, welche, wenn sie vermittelst eines Eides geleistet wird, der Lehenseid heißet; ohne Plural. Die Lehenspflichten leisten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1977.
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