Leibwache, die

[1998] Die Lēibwáche, plur. die -n, Personen, welche zur Bewachung, zur Sicherheit der Person des Landesherren bestimmt sind. Von der Art ist im Felde die Leibwache die zur Bewachung des Hauptquartiers bestimmten Soldaten. Sind solche allein dazu bestimmt, für die Sicherheit des Fürsten auch an seinem Hofe zu wachen, so werden sie auch die Leibgarde, und mit einem völlig Französ. Ausdrucke die Garde du Corps genannt; obgleich zuweilen beyde noch unterschieden werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1998.
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