Lüstern

[2136] Lüstern, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und das Iterativum oder Intensivum des vorigen ist, einen merklichen Grad des sinnlichen Verlangens nach etwas empfinden. Im Hochdeutschen kommt es nur noch zuweilen in dem gesellschaftlichen Leben als ein Impersonale mit der vierten Endung der Person vor. Das lüstert mich nicht. Im Oberdeutschen muß es auch in persönlicher Gestalt üblich seyn.


Ihr Vorwitz lüstert nicht nach unerlaubten Gütern,

Hall.


Statt des Mittelwortes lüsternd, nach etwas lüsternd seyn, gebraucht man lieber das folgende Bey- und Nebenwort lüstern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2136.
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