Mahlzeit, die

[31] Die Mahlzeit, plur. die -en, die umständliche Handlung, wo ein Mensch die zu seiner Nahrung nöthigen Speisen zu sich nimmt. Des Tages Eine, zwey Mahlzeiten halten. Die Mittagsmahlzeit, die Abendmahlzeit. Von der Mahlzeit aufstehen. Jemanden eine Mahlzeit Essen geben. Das Fleisch reichet zu drey Mahlzeiten. Eine gute Mahlzeit thun, stark essen.

Anm. Im Nieders. und Dän. Maaltid. Es ist statt des ungewöhnlicher gewordenen Mahl, (S. 4. Mahl,) aufgekommen, wird aber doch nur in engerm Verstande von der umständlichen Handlung des Speisens gebraucht. Denn ein bloßes Frühstück nennt man wohl in der anständigern Sprechart ein Mahl oder ein Frühmahl, nicht aber eine Mahlzeit, wenn es nicht aus mehrern Speisen bestehet und die Handlung selbst ordentlich und umständlich vorgenommen wird. Die Ursache liegt in dem Worte Zeit, welches in mehrern Fällen eine feyerliche Handlung bedeutet, z.B. Hochzeit, obgleich Wachter es in dieser Zusammensetzung nicht für Zeit, tempus, hält, sondern es von dem veralteten Schwed. und Isländ. Teite, Freude, Fröhlichkeit, ableitet. Von einer feyerlichen Mahlzeit gebraucht man Gastmahl, Schmaus u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 31.
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