Manngericht, das

[60] Das Manngericht, des -es, plur. die -e, gleichfalls nur noch in einigen Gegenden, das Lehengericht, der Lehenhof; von Mann, ein Lehenmann. Ehedem auch das Mannding, die Mannkammer. Daher das Mannrecht, das Lehenrecht, der Mannrichter, der Lehenrichter, der Manntag, der Tag, an welchem sich die Lehenmänner versammelten, der Mannbothe, der Gerichtsdiener eines Lehengerichtes u.s.f. welche Wörter jetzt insgesammt veraltet sind. In Schlesien wird das Land- oder Provinzial-Gericht noch das Manngericht genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 60.
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