Marktamt, das

[79] Das Marktamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen Städten, ein Amt oder Collegium, welches die Marktstreitigkeiten entscheidet, die Tare der auf die Wochenmärkte gebrachten Lebensmittel bestimmt u.s.f. Die Personen, aus welchen dieses Collegium bestehet, werden gemeiniglich die Marktherren, ihr Protokoll aber das Marktbuch genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 79.
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