Marktflecken, der

[79] Der Marktflêcken, des -s, plur. ut nom. sing. ein Flecken, welcher das Marktrecht, oder das Recht hat, des Jahres einen oder mehrere Jahrmärkte halten zu dürfen, welcher das Mittelding zwischen einer Stadt und einem Dorfe ist, und auch nur ein Flecken schlechthin, im Oberdeutschen aber ein Markt genannt wird. S. Flecken und Markt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 79.
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