Marktgeld, das

[79] Das Marktgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er. 1) Das von dem Verkäufer auf einem Markte gelösete Geld. 2) Dasjenige Geld, welches der Hausvater zum Einkaufe der nöthigen Bedürfnisse für sein Haus an den Wochenmarkten hergibt. 3) An einigen Orten wird auch das Stand- oder Budengeld, welches die Verkäufer an die Obrigkeit entrichten, das Marktgeld genannt. 4) An noch andern, ein Geschenk[79] an Gelde, welches, besonders dem Gesinde, zum Jahrmarkte gegeben wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 79-80.
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