Marktrecht, das

[80] Das Marktrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Das Recht, einen oder mehrere öffentliche Märkte zu haben, ohne Plural; die Marktfreyheit, die Marktgerechtigkeit. 2) Das Befugniß eines Ortes ein Markt oder Marktflecken zu seyn; gleichfalls ohne Plural. Einem Dorfe Marktrecht ertheilen, es zu einem Marktflecken erheben. 3) Die unter den Käufern und Verkäufern in öffentlichem Handel auf Märkten eingeführten Rechte, deren ganzer Inbegriff auch wohl collective und ohne Plural das Marktrecht genannt wird. 4) An einigen Orten wird auch diejenige Abgabe, welche die Obrigkeit außer dem Zolle von den Verkäufern, für das Recht, auf öffentlichem Markte feil zu haben, bekommt, das Marktrecht genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 80.
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