Mäßigkeit, die

[101] Die Mäßigkeit, plur. car. von dem Beyworte mäßig. 1. So fern dasselbe von Maß abstammet, wo alle mit -mäßig zusammen gesetzte Beywörter auch zu Hauptwörtern werden können, den Zustand der durch das Beywort bezeichneten Beschaffenheit anzudeuten. Die Pflichtmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Regelmäßigkeit u.s.f. 2. So fern dasselbe von Maße abstammet. 1) Der Zustand, da man mäßig ist, d.i. das richtige Verhältniß gegen die Natur der Sache, den Endzweck u.s.f. beobachtet, und in engerer Bedeutung, die Fertigkeit dieses Zustandes. Es wird hier nur in engerer Bedeutung von dieser Beobachtung des richtigen Verhältnisses im Gebrauche des sinnlichen Vergnügens, und im engsten Verstande, in dem Genusse der Nahrungsmittel gegen ihren Endzweck und die Gesundheit des Körpers gebraucht, da sie denn die Enthaltsamkeit, Keuschheit und Nüchternheit unter sich begreift. Die Maße bezeichnet dieses Verhältniß selbst, die Mäßigung die Beobachtung desselben, und Mäßigkeit den Zustand oder die Fertigkeit dieser Beobachtung. 2) In der weitesten Bedeutung, der Zustand, da eine Sache das Maß des Gewöhnlichen nicht übersteiget; in welcher Bedeutung es doch seltener vorkommt. Die Mäßigkeit der Kälte, des Reichthumes einer Person u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 101.
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